Allgemeine Geschäftsbedingungen

R11 Web & Media – Christoph Reischl

Waldgasse 113, 8990 Bad Aussee, Österreich

Stand: April 2026

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen und Angebote von R11 Web & Media – Christoph Reischl (nachfolgend „Auftragnehmer“) in den Bereichen Webdesign, E-Commerce, Onlineshops, Suchmaschinenoptimierung (SEO), digitale Beratung, Content-Erstellung, Fotografie, Video, Wartung, Hosting sowie sonstige digitale Dienstleistungen einschließlich laufender Service-, Betreuungs- und Abo-Modelle.
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 UGB. Der Auftragnehmer schließt Verträge grundsätzlich nur mit Unternehmern ab.
Der Auftraggeber erklärt mit Vertragsabschluss ausdrücklich, Unternehmer zu sein und den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen, selbständigen beruflichen oder sonstigen unternehmerischen Tätigkeit abzuschließen. Der Auftraggeber erklärt weiters, die beauftragten Leistungen ausschließlich für unternehmerische Zwecke und nicht für private Zwecke zu beziehen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Unternehmerstatus des Auftraggebers vor oder nach Vertragsabschluss durch geeignete Nachweise zu überprüfen, insbesondere durch Firmenbuchdaten, UID-Nummer, Gewerbenachweis, geschäftliche Rechnungsadresse oder sonstige geeignete Unterlagen. Verweigert der Auftraggeber einen solchen Nachweis oder bestehen berechtigte Zweifel an der Unternehmereigenschaft, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertragsabschluss abzulehnen oder vom Vertrag zurückzutreten, sofern und soweit dies gesetzlich zulässig ist.

2. Einbeziehung der AGB und Vertragsabschluss

Diese AGB werden Vertragsbestandteil, wenn sie dem Auftraggeber vor oder bei Vertragsabschluss übermittelt, elektronisch zugänglich gemacht oder im Angebot, Bestellprozess oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich in Bezug genommen wurden.
Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber ein schriftliches oder elektronisches Angebot annimmt, eine Buchung über eine vom Auftragnehmer bereitgestellte Plattform vornimmt oder der Auftragnehmer eine Bestellung schriftlich oder in Textform bestätigt.
Mündliche Nebenabreden, Zusagen, Garantieerklärungen oder Abweichungen von diesen AGB sind nur verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich oder in Textform bestätigt wurden.

3. Leistungsumfang und Leistungsänderungen

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, Paket, Einzelvertrag, Briefing oder einer sonstigen schriftlich oder in Textform festgehaltenen Leistungsbeschreibung.
Leistungen, die dort nicht ausdrücklich enthalten sind, gelten nicht als geschuldet. Dies gilt insbesondere für zusätzliche Korrekturen, nachträgliche Konzeptänderungen, zusätzliche Inhaltsbefüllung, Datenmigrationen, technische Sonderanpassungen, Schnittstellen, rechtliche Prüfungen, laufende Betreuung außerhalb des vereinbarten Umfangs, Schulungen, Supportleistungen außerhalb vereinbarter Zeiten sowie Leistungen, die erst infolge geänderter Kundenwünsche erforderlich werden.
Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Der Auftragnehmer ist berechtigt, daraus resultierende Mehrkosten, Mehraufwände und Terminverschiebungen angemessen in Rechnung zu stellen. Geringfügige technisch, gestalterisch oder organisatorisch sachlich gerechtfertigte Änderungen, die den vereinbarten Gesamtzweck nicht wesentlich beeinträchtigen, gelten als vertragsgemäß.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte, Informationen, Freigaben, Zugangsdaten, Ansprechpartner, Entscheidungen, Materialien und Unterlagen vollständig, richtig, rechtzeitig und in verwendbarer Form bereitzustellen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Zwischenergebnisse, Entwürfe, Korrekturstände, Freigabeversionen und sonstige vom Auftragnehmer vorgelegte Arbeitsergebnisse unverzüglich zu prüfen und innerhalb angemessener Frist schriftlich oder in Textform freizugeben oder konkret zu beanstanden.
Verzögerungen, Mehraufwände oder Schäden, die auf unrichtige, unvollständige oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Vereinbarte Fristen und Termine verlängern sich in diesem Fall angemessen. Der daraus entstehende Mehraufwand ist vom Auftraggeber nach Aufwand zu vergüten.
Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung nicht nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, Leistungen bis zur vollständigen Mitwirkung auszusetzen, Teilabrechnungen vorzunehmen und nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Bereits erbrachte Leistungen sind in diesem Fall jedenfalls zu vergüten.

5. Projektunterlagen, Inhalte und rechtliche Verantwortung des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist für die rechtliche Zulässigkeit sämtlicher von ihm bereitgestellter oder freigegebener Inhalte, Informationen, Daten, Bilder, Videos, Texte, Logos, Marken, Produktangaben, Werbeaussagen und sonstiger Materialien allein verantwortlich.
Der Auftraggeber gewährleistet, dass die von ihm zur Verfügung gestellten oder freigegebenen Inhalte frei von Rechten Dritter sind oder von ihm im vertraglich vorausgesetzten Umfang rechtmäßig verwendet werden dürfen. Dies gilt insbesondere für Urheberrechte, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte, Datenschutzrechte, wettbewerbsrechtliche Anforderungen, Kennzeichnungspflichten und sonstige gewerbliche Schutzrechte.
Soweit nicht ausdrücklich schriftlich als eigene Leistung vereinbart, schuldet der Auftragnehmer keine rechtliche Prüfung oder Rechtsberatung, insbesondere nicht zu Datenschutz, Cookie-Einsatz, Impressum, Fernabsatzrecht, Preisangabenrecht, Wettbewerbsrecht, branchenspezifischen Informationspflichten, Kennzeichnungspflichten oder Werbeaussagen. Die Verantwortung für die rechtliche Prüfung und Freigabe verbleibt beim Auftraggeber.

6. Freistellung

Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer hinsichtlich sämtlicher Ansprüche Dritter, behördlicher Maßnahmen, Abmahnungen, Verfahren, Kosten und Schäden schad- und klaglos zu halten, soweit diese auf Inhalte, Daten, Materialien, Weisungen, Freigaben, Werbeaussagen, Produktangaben, Kennzeichnungen, Rechtsverletzungen oder sonstige Umstände aus der Sphäre des Auftraggebers zurückzuführen sind.
Die Freistellung umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung, anwaltliche Vertretungskosten, Gerichts- und Verfahrenskosten sowie Kosten notwendiger außergerichtlicher Maßnahmen. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über geltend gemachte Ansprüche Dritter unverzüglich informieren und ihm, soweit zumutbar, Gelegenheit zur Mitwirkung an der Abwehr geben.

7. Termine, Fristen und Leistungshindernisse

Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich oder in Textform als verbindlich bezeichnet wurden.
Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen bei Umständen außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers. Dies gilt insbesondere bei höherer Gewalt, Ausfällen von Kommunikationsnetzen, Hosting- oder Cloud-Diensten, Verzögerungen durch Drittanbieter, behördlichen Maßnahmen, Streik, Krankheit, Cybervorfällen, technischen Störungen, fehlender Mitwirkung des Auftraggebers oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen.
Gerät der Auftraggeber mit erforderlichen Mitwirkungen, Freigaben, Entscheidungen oder Zahlungen in Verzug, verschieben sich vereinbarte Termine jedenfalls um den entsprechenden Zeitraum zuzüglich einer angemessenen Wiederanlauf- und Umplanungsfrist.

8. Abnahme, Prüfung und Mängelrüge

Soweit eine Abnahme nach Art der Leistung sachgerecht ist, wird die Leistung nach Fertigstellung oder Bereitstellung dem Auftraggeber zur Abnahme vorgelegt. Der Auftraggeber hat die Leistung unverzüglich zu prüfen und allfällige Mängel innerhalb von 7 Kalendertagen ab Bereitstellung schriftlich oder in Textform unter möglichst genauer Beschreibung anzuzeigen.
Erfolgt innerhalb dieser Frist keine nachvollziehbare Mängelanzeige, gilt die Leistung als abgenommen. Die Leistung gilt jedenfalls auch dann als abgenommen, wenn sie vom Auftraggeber produktiv genutzt, veröffentlicht, live geschaltet, an Dritte weitergegeben oder bezahlt wird, ohne dass zuvor wesentliche Mängel gerügt wurden.
Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Bei rechtzeitig und berechtigt gerügten Mängeln ist dem Auftragnehmer zunächst Gelegenheit zur Verbesserung innerhalb angemessener Frist zu geben. Eine Selbstvornahme oder Beauftragung Dritter auf Kosten des Auftragnehmers ist nur zulässig, wenn der Auftragnehmer die Verbesserung trotz angemessener Nachfrist endgültig verweigert oder endgültig scheitert.

9. Nutzungsrechte, Urheberrecht und Referenznutzung

Alle vom Auftragnehmer erstellten Konzepte, Designs, Texte, Bilder, Videos, Fotografien, Quellcodes, Templates, Systeme, Dokumentationen und sonstigen Arbeitsergebnisse unterliegen, soweit rechtlich möglich, dem österreichischen Urheberrechtsgesetz und verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung beim Auftragnehmer.
Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde, erhält der Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an den individuell für ihn erstellten Leistungen, beschränkt auf den im jeweiligen Vertrag vereinbarten Zweck und Umfang.
Eine Bearbeitung, Weitergabe, Vervielfältigung, Wiederverwertung, Lizenzweitergabe oder Nutzung für andere Projekte, Marken, Gesellschaften oder Plattformen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers zulässig, soweit dies nicht zwingend gesetzlich erlaubt ist.
An Vorentwürfen, Konzepten, Pitch-Unterlagen, nicht umgesetzten Entwürfen, Rohdaten, offenen Projektdateien, Quellcodes, Arbeitsdateien, Schnittdateien sowie an generischen Modulen, wiederverwendbaren Bausteinen, Skripten, Frameworks, Automationen und internen Workflows werden ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung keine Rechte übertragen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber sowie die für ihn erstellten Leistungen in angemessenem Umfang zu Referenz- und Eigenwerbezwecken zu nennen oder abzubilden, insbesondere auf der eigenen Website, in sozialen Medien, in Portfolios, Präsentationen und Angebotsunterlagen, sofern nicht überwiegende berechtigte Interessen des Auftraggebers entgegenstehen oder schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Der Auftraggeber kann einer Referenznutzung jederzeit schriftlich oder in Textform für die Zukunft widersprechen.

10. Drittanbieter, Fremdleistungen, Hosting, Domains und externe Systeme

Soweit für die Leistungserbringung Leistungen oder Systeme Dritter eingesetzt werden, insbesondere Hosting-Anbieter, Domain-Registrare, CMS-, Shop-, Theme- oder Plugin-Anbieter, Zahlungsdienstleister, Marktplätze, Werbeplattformen, Tracking- und Analyseanbieter, Social-Media-Plattformen, Cloud-Dienste, KI-Dienste oder sonstige Fremdsoftware, gelten ergänzend deren jeweilige Nutzungs-, Lizenz- und Geschäftsbedingungen.
Der Auftragnehmer schuldet nicht die dauerhafte Verfügbarkeit, Fehlerfreiheit, Kompatibilität, Sicherheit, Preisstabilität oder unveränderte Fortführung solcher Drittleistungen. Änderungen von Funktionen, Schnittstellen, Lizenzmodellen, Preisen, Richtlinien, Policies, API-Zugängen, Kontosperren, Domainvergaben oder technischen Rahmenbedingungen durch Dritte liegen außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers und begründen keine Haftung des Auftragnehmers, sofern diese nicht vom Auftragnehmer schuldhaft verursacht wurden.
Sofern Konten, Domains, Lizenzen, Zertifikate, Werbekonten oder Zugänge auf Namen oder Rechnung des Auftraggebers geführt werden, ist dieser allein für deren Bestand, fristgerechte Verlängerung, Zahlungsabwicklung, Vertragsbeziehung und rechtliche Nutzung verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

11. Preise, Vergütung und Teilabrechnung

Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen binnen 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Akontozahlungen, Onboarding-Gebühren, Anzahlungen, Teilrechnungen, Schlussrechnungen sowie bereits erbrachte Aufwände gesondert in Rechnung zu stellen.
Akonto-, Onboarding- und Setup-Zahlungen dienen der Abgeltung der anfänglichen Konzeptions-, Einrichtungs-, Produktions-, Migrations- und Implementierungsleistungen und sind mit Leistungserbringung verdient. Sie sind daher grundsätzlich nicht rückerstattbar, sofern nicht zwingendes Recht etwas anderes vorsieht.
Ein gewöhnliches Erstgespräch, Kennenlernen oder kurzes Vorgespräch von bis zu 60 Minuten ist, sofern nicht anders vereinbart, unentgeltlich. Darüber hinausgehende Strategiegespräche, Konzeptcalls, Beratungen, Workshops, Analysen, Vorplanungen, Strategiepapiere oder sonstige vorvertragliche Leistungen sind vergütungspflichtig, sofern sie ausdrücklich beauftragt wurden, nach ihrem Inhalt über ein bloßes Kennenlernen hinausgehen oder vom Auftraggeber in einem Umfang in Anspruch genommen werden, der typischerweise bereits eine fachliche Beratungs-, Analyse- oder Planungsleistung darstellt.
Kommt nach einer solchen vergütungspflichtigen Beratungs-, Strategie- oder Vorplanungsleistung kein Vertragsabschluss über das in Aussicht genommene Hauptprojekt zustande, ist der Auftragnehmer berechtigt, den bis dahin erbrachten Aufwand nach Vereinbarung, nach Angebot, nach ausgewiesener Pauschale oder mangels einer solchen nach angemessenem Zeitaufwand zu verrechnen. Dies gilt insbesondere für Strategiegespräche von mehr als 60 Minuten, individuelle Konzeptarbeiten, Planungsleistungen, Analysen, Vorarbeiten und Strategiepapiere. Erfolgt im Anschluss ein Vertragsabschluss, kann der Auftragnehmer solche Vorleistungen nach eigener Entscheidung ganz oder teilweise auf das Hauptprojekt anrechnen.
Im Angebot enthaltene Korrekturschleifen sind, sofern nicht anders vereinbart, auf zwei Durchläufe begrenzt. Weitere Änderungen, zusätzliche Feedbackrunden oder nachträgliche Änderungswünsche werden gesondert nach Aufwand oder nach gesondertem Angebot verrechnet.
Abo-, Wartungs-, Hosting- und Serviceleistungen werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde, jeweils im Voraus verrechnet.

12. Zahlungsverzug, Leistungsverweigerung und Zurückbehaltungsrechte

Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen gemäß § 456 UGB. Zusätzlich ist der Auftragnehmer berechtigt, die gesetzliche Pauschale für Betreibungskosten gemäß § 458 UGB sowie darüber hinausgehende notwendige und zweckentsprechende Mahn-, Inkasso-, Betreibungs- und Rechtsverfolgungskosten geltend zu machen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug des Auftraggebers oder bei begründeten Zweifeln an dessen Zahlungsfähigkeit weitere Leistungen, Übergaben, Veröffentlichungen, Live-Schaltungen, Domain-Transfers, Zugangsübermittlungen oder Supportleistungen bis zur vollständigen Klärung und Bezahlung auszusetzen oder nur gegen Vorauszahlung zu erbringen, ohne dadurch selbst in Verzug zu geraten.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen behaupteter, nicht rechtskräftig festgestellter oder vom Auftragnehmer nicht ausdrücklich anerkannter Gegenansprüche zurückzubehalten oder aufzurechnen.

13. Termine, Meetings, Vor-Ort-Termine und Ausfallhonorare

Verbindlich vereinbarte Termine, insbesondere Erstgespräche, Strategiegespräche, Onboarding-Termine, Workshops, Shootings, Vor-Ort-Termine, Projektbesprechungen oder sonstige reservierte Leistungszeiten, die vom Auftraggeber nicht wahrgenommen und nicht mindestens 24 Stunden vor Terminbeginn abgesagt oder verschoben werden, können wie folgt verrechnet werden:
Terminart
Ausfallhonorar
Online-Termin
EUR 120 brutto
Vor-Ort-Termin
EUR 250 brutto
Termin beim Kunden
EUR 250 brutto zuzüglich allfälliger Anfahrtskosten gemäß dieser Klausel
Bei Terminen beim Kunden ist der Auftragnehmer zusätzlich berechtigt, ab einer einfachen Entfernung von mehr als 30 km zwischen dem Unternehmensstandort des Auftragnehmers und dem vereinbarten Einsatzort eine Kilometerpauschale von EUR 0,90 brutto pro gefahrenem Kilometer für Hin- und Rückfahrt zu verrechnen.
Bereits angefallene, verauslagte oder aufgrund der Terminreservierung verbindlich gebuchte Fahrt-, Reise-, Park-, Nächtigungs- und sonstige Nebenkosten können, soweit sie im Zusammenhang mit einem Vor-Ort-Termin oder einem Termin beim Kunden stehen, ebenfalls gesondert verrechnet werden. Solche Kosten gelten mit Anfall, Verauslagung oder verbindlicher Buchung als verdient und sind grundsätzlich nicht rückerstattbar, sofern nicht zwingendes Recht etwas anderes vorsieht.
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Wird innerhalb von 30 Tagen ab dem versäumten Termin ein Website-, Marketing-, SEO-, Hosting-, Wartungs- oder sonstiges Dienstleistungspaket bei R11 Web & Media beauftragt, wird ein bereits verrechnetes Ausfallhonorar in voller Höhe auf den vereinbarten Onboarding-Preis oder auf die erste Projekt- oder Paketrechnung angerechnet. Bereits angefallene oder gebuchte Reise- und Nebenkosten sowie Kilometerpauschalen bleiben davon unberührt.

Terminverschiebungen, Absagen oder das Nichtzustandekommen eines Termins aus der Sphäre des Auftragnehmers begründen keinen Anspruch des Auftraggebers auf eine pauschale Entschädigung oder sonstige Vertragsstrafe, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.

14. Kündigung, Rücktritt, Projektpause und vorzeitige Beendigung

Ein Rücktritt von Einzelprojekten ist bis 7 Tage vor Projektbeginn kostenfrei möglich, sofern noch keine konzeptiven, organisatorischen oder reservierungsbedingten Vorleistungen erbracht wurden. Danach ist der Auftragnehmer berechtigt, bereits erbrachte Leistungen, bereits eingekaufte Fremdleistungen, reservierte Produktionszeiten sowie nicht mehr anderweitig verwertbare Kapazitäten in Rechnung zu stellen.
Erfolgt die vorzeitige Beendigung eines Projekts aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, insbesondere durch Storno, Projektabbruch, fehlende Mitwirkung, unterlassene Freigaben oder Verzögerungen von mehr als 30 Tagen, ist der Auftragnehmer berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen nach tatsächlichem Aufwand oder Projektfortschritt abzurechnen. Darüber hinaus kann der Auftragnehmer noch nicht abrechenbare, aber bereits disponierte oder wirtschaftlich gebundene Kapazitäten angemessen verrechnen.
Dauert eine vom Auftraggeber verursachte Projektunterbrechung länger als 30 Tage, ist der Auftragnehmer berechtigt, das Projekt neu zu terminieren, Mehraufwand für Wiedereinarbeitung und Reaktivierung zu verrechnen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist den Vertrag aus wichtigem Grund zu beenden.
Abo- und Dauerschuldverhältnisse können, sofern nicht im Angebot anders geregelt, mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende schriftlich oder in Textform gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

15. Gewährleistung

Im Unternehmergeschäft hat der Auftraggeber die Leistung nach Bereitstellung unverzüglich zu untersuchen und Mängel ordnungsgemäß zu rügen. Unterbleibt eine rechtzeitige und konkrete Rüge, gilt die Leistung als genehmigt und es können daraus keine Ansprüche mehr abgeleitet werden, soweit gesetzlich zulässig.
Bei berechtigten und rechtzeitig gerügten Mängeln hat der Auftragnehmer das Recht, nach seiner Wahl Verbesserung oder Austausch vorzunehmen, soweit dies nach Art der Leistung möglich und wirtschaftlich zumutbar ist. Erst wenn die Verbesserung endgültig scheitert oder vom Auftragnehmer verweigert wird, kommen weitergehende gesetzliche Gewährleistungsbehelfe im gesetzlich zulässigen Umfang in Betracht.
Eine Gewährleistung für unerhebliche Abweichungen, rein geschmackliche Beanstandungen, vom Auftraggeber genehmigte Gestaltungen, vom Auftraggeber selbst oder durch Dritte vorgenommene Änderungen, Störungen durch Drittanbieter oder auf kundenseitige Vorgaben zurückzuführende Mängel ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

16. Haftung

Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, soweit nachstehend nichts Abweichendes geregelt ist.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personenschäden.
Soweit eine Haftung des Auftragnehmers dem Grunde nach besteht und kein vorsätzliches Verhalten vorliegt, ist die Haftung für Sach- und Vermögensschäden der Höhe nach auf den Netto-Auftragswert des jeweils betroffenen Einzelauftrags begrenzt. Bei Dauerschuldverhältnissen oder laufenden Leistungen ist die Haftung auf das Netto-Jahresentgelt, höchstens jedoch auf das in den letzten zwölf Monaten tatsächlich bezahlte Nettoentgelt, begrenzt.
Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Mangelfolgeschäden, bloße Vermögensschäden aus Betriebsunterbrechungen, Reputationsschäden, Datenverluste, Rankingverluste, Umsatzrückgänge, Werbeverluste oder Schäden aus Erwartungen des Auftraggebers ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, Verzögerungen oder Rechtsverstöße, die aus unrichtigen oder unvollständigen Vorgaben, aus Materialien oder Freigaben des Auftraggebers, aus Eingriffen Dritter, aus nachträglichen Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte, aus nicht vom Auftragnehmer betriebenen Systemen oder aus Umständen außerhalb der zumutbaren Kontrolle des Auftragnehmers resultieren.
Zwingende gesetzliche Haftungsbestände, insbesondere für Vorsatz, Personenschäden und Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, bleiben unberührt.

17. Datensicherung, IT-Sicherheit und Zugangsdaten

Sofern nicht ausdrücklich schriftlich als eigene Leistung vereinbart, schuldet der Auftragnehmer keine dauerhafte Datensicherung, keine umfassende Notfallwiederherstellung, keine laufende Sicherheitsüberwachung und keine unbegrenzte Archivierung von Projektständen, Inhalten oder Kommunikationsdaten.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, übermittelte Zugangsdaten vertraulich zu behandeln, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu treffen und insbesondere starke Passwörter, Zwei-Faktor-Authentifizierung sowie eine ordnungsgemäße interne Rechteverwaltung zu verwenden, soweit dies technisch möglich ist.
Nach Übergabe oder Bereitstellung von Zugängen, Accounts, Administrationsrechten oder Schnittstellen an den Auftraggeber oder von ihm beauftragte Dritte trägt der Auftraggeber die Verantwortung für deren Nutzung, Verwaltung, Datensicherheit, Zugriffskontrolle und laufenden Betrieb, sofern nicht ausdrücklich ein fortlaufendes Managed-Service-Modell vereinbart wurde.

18. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Personenbezogene Daten werden vom Auftragnehmer ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet. Soweit für einzelne Leistungen eine Auftragsverarbeitung erforderlich ist, schließen die Parteien auf Anforderung eine gesonderte Vereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO ab.
Der Auftraggeber bleibt datenschutzrechtlich für die Rechtmäßigkeit der von ihm veranlassten Datenverarbeitungen, den Einsatz von Tracking-, Marketing- oder Newsletter-Tools, die Einholung etwaiger Einwilligungen, die Bereitstellung rechtlich erforderlicher Informationen sowie die Pflege seiner Rechtstexte verantwortlich, sofern der Auftragnehmer nicht ausdrücklich schriftlich mit einer weitergehenden Leistung beauftragt wurde.
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung können der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers unter entnommen werden.

19. Abo-Leistungen und Leistungsbewertung

Abo-, Retainer-, Wartungs- oder Serviceleistungen umfassen ausschließlich die im jeweiligen Paket oder Vertrag ausdrücklich angeführten Leistungen. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht geschuldet und werden gesondert verrechnet.
Kennzahlen wie Sichtbarkeit, Rankings, Reichweite, Impressionen, Klicks, Leads, Verkäufe, Conversion Rates oder Traffic dienen – sofern sie überhaupt Vertragsbestandteil sind – lediglich der Leistungsbewertung und stellen keine Garantie für einen bestimmten wirtschaftlichen oder technischen Erfolg dar.

20. Eigentum, Lizenzmodelle und Buyout

Bei projektbezogenen Kauf- oder Werkmodellen erhält der Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung die ausdrücklich vereinbarten Nutzungsrechte gemäß diesen AGB. Eigentum, Rechte und Zugriffsmöglichkeiten an Fremdsoftware, Drittlizenzen, Hosting-Umgebungen, Plattformkonten und externen Tools richten sich nach den jeweiligen Vereinbarungen und den Bedingungen der jeweiligen Anbieter.
Bei Abo-, Miet-, Service- oder sonstigen laufenden Modellen verbleiben, soweit nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, sämtliche Rechte an Website, Shop, Design, Quellcode, Systemlogik, Modulen und vom Auftragnehmer bereitgestellten Strukturen beim Auftragnehmer. Das Nutzungsrecht des Auftraggebers besteht in diesem Fall nur für die Dauer des aufrechten Vertragsverhältnisses.
Nach Vertragsende erlischt das Nutzungsrecht an solchen Leistungen automatisch, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen oder schriftlich eine gesonderte Übertragungs-, Buyout- oder Exit-Regelung vereinbart wurde.
Sofern im Rahmen eines Abo-, Miet-, Service- oder sonstigen laufenden Modells keine automatische Übertragung von Rechten vereinbart ist, kann der Auftraggeber nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung die Übertragung der Nutzungsrechte an der vertragsgegenständlichen Website bzw. dem vertragsgegenständlichen Shop sowie der damit verbundenen, vom Auftragnehmer im Rahmen dieses Modells geschaffenen und übertragbaren Leistungen gegen Zahlung eines Buyout-Preises verlangen.
Der Buyout-Preis berechnet sich aus der Summe sämtlicher vom Auftraggeber bereits bezahlter Netto-Rechnungsbeträge, die dem jeweiligen Website- oder Shop-Modell unmittelbar zuzuordnen sind, insbesondere Akontozahlungen, Onboarding-Rechnungen, Schlussrechnungen sowie laufende Abo-Rechnungen einschließlich vereinbarter SEO-Leistungen, soweit diese Bestandteil des jeweiligen Website- oder Shop-Modells sind.
Nicht in die Berechnung einzubeziehen sind Rechnungen über gesondert beauftragte Foto-, Video-, Medien-, Werbe-, Kampagnen- oder sonstige Leistungen, die nicht ausdrücklich Bestandteil des jeweiligen Website- oder Shop-Modells sind, ebenso wenig reine Dritt- und Durchlaufkosten, insbesondere für Domains, Hosting, Lizenzen, Plugins, Apps oder sonstige Fremdleistungen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Für die Berechnung des Buyout-Preises ist die folgende Formel maßgeblich:
Buyout-Preis = (Summe der bezahlten, dem Website-/Shop-Modell zugeordneten Netto-Rechnungsbeträge / Anzahl der seit Vertragsbeginn begonnenen Vertragsmonate) × 36
Der Buyout wird erst mit vollständiger Bezahlung des Buyout-Preises sowie sämtlicher bis dahin offener Forderungen wirksam. Erst ab diesem Zeitpunkt gehen die ausdrücklich vereinbarten Nutzungsrechte in dem gesondert vereinbarten Umfang auf den Auftraggeber über. Eine Übertragung von Rechten an Drittsoftware, Drittlizenzen, Domains, Hosting-Verträgen, Accounts, Plugins, Themes, Apps oder sonstigen Leistungen Dritter ist vom Buyout nur umfasst, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde und rechtlich überhaupt möglich ist.

21. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen, nicht offenkundigen kaufmännischen, technischen, organisatorischen und strategischen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur zur Vertragsabwicklung zu verwenden.
Diese Verpflichtung gilt auch über das Vertragsende hinaus. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese Verpflichtung öffentlich bekannt werden, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.

22. Kommunikation und elektronische Zustellung

Der Auftraggeber erklärt sich mit der elektronischen Kommunikation und Rechnungslegung per E-Mail einverstanden.
Erklärungen, Rechnungen, Mahnungen, Fristsetzungen, Freigabeaufforderungen und sonstige Mitteilungen gelten als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse des Auftraggebers versendet wurden und keine automatische Unzustellbarkeitsmeldung eingeht. Dem Auftraggeber obliegt die laufende Aktualisierung seiner Kontaktdaten.

23. Gerichtsstand, anwendbares Recht und Vertragssprache

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis wird, soweit gesetzlich zulässig, das sachlich zuständige Gericht in Liezen als Gerichtsstand vereinbart.
Vertragssprache ist Deutsch.

24. Vorrang dieser AGB und Abwehrklausel

Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden selbst dann nicht Vertragsbestandteil, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Sie gelten nur, wenn und soweit der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

25. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der betroffenen Bestimmung am nächsten kommt.

Christoph Reischl

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